Thursday, April 1, 2010

Das INVESTMENT MAGAZIN - Vatikanbank: Diskreter Dienstleister für Mafia, Banken und Politik

INVESTMENT MAGAZIN (DAS ORIGINAL) -
Als sei es noch nicht genug, dass die heiligen Hirten in den letzten
Jahrzehnten ihre ihnen anvertrauten Schäfchen sexuell missbraucht haben, gesellt
sich ein weiterer Skandal um die um höchste Diskretion bemühte Bank des Vatikan
hinzu. Jahre lang soll sie die Gelder der sizilianischen Mafia und hochrangiger
italienischer Politiker weiß gewaschen haben. Auch Sportrechteagenturen und die
italienische Großbank Unicredit seien in den Fokus geraten, Transfergelder von
Fußballspielern und Gelder von Bankkunden erst ins Ausland verbracht zu haben,
um sie dann über Offshore-Zentralen bei der Vatikanbank einzuzahlen, damit sie
auf deren Konten in aller Diskretion verschwinden. Mit Billigung des Heiligen
Vaters.

Im Jahr 1929 gründete Papst Pius XI. die erste Vatikanbank, die intern als
“Sektion für außerordentliche Aufgaben” fungierte. Die Vatikanbank verwaltet das
Entschädigungskapital in Höhe von 50 Millionen Dollar für erlittene Verluste des
Heiligen Stuhls, zu dessen Auszahlung sich die italienische Regierung in den so
genannten Lateranverträgen verpflichtete. Die Lateranverträge sind ein Abkommen
zwischen dem Vatikan und dem damaligen Königreich Italien, das am 11. Februar
1929 zwischen Pius XI. und Benito Mussolini abgeschlossen worden ist. Daraus
resultierte die Gründung des Vatikanstaats, der ab diesem Zeitpunkt eine
souveräne internationale Körperschaft ist. Der Vatikanstaat ist mit einer Fläche
von 0,5 Quadratkilometern, genau genommen 44 Hektar, der kleinste Staat der
Welt. Staatsoberhaupt ist der Papst. Die Lateranverträge regelten die
formell-rechtliche Unabhängigkeit des Vatikans vom Rest Italiens. Der kleine
Staat, der den Vatikan samt Nebengebäuden, Gärten, Petersbasilika und
Petersplatz umfasst, dazu den päpstlichen Sommersitz Castel Gandolfo sowie
etliche extraterritoriale Immobilien in Rom, unterstreicht die völkerrechtliche
Unabhängigkeit des Papstes von jedem anderen Souverän. Der Papst wird somit von
niemandem gerichtet, er ist keiner anderen Staatsgewalt untergeben. Der Papst
übt hingegen im Vatikanstaat absolute Staatsgewalt aus und ist damit (neben dem
Fürsten von Monaco) der letzte absolute Herrscher in Europa, der selbst an keine
Verfassung gebunden ist (sondern selbst Verfassungsgesetzgeber ist).

Papst Pius XII. gründete im Jahr 1942 eine zweite Vatikanbank, indem er die
Verwaltung der Religiösen Werke in das so genannte “Institut für die Religiösen
Werke” umfunktionierte. Zweckbestimmung ist die Verwahrung und Verwaltung von
Kapital (in Form von Wertpapieren und Bargeld) und anderen Vermögenswerten, die
dem Institut von Finanzorganen oder juristischen Personen zur Erfüllung
religiöser Aufgaben und christlicher Pflichten übereignet oder anvertraut worden
sind. Diese zweite Vatikanbank gesellte sich somit zu der im Jahr 1929
gegründeten “Ordentlichen Sektion” der “Vermögensverwaltung des Apostolischen
Stuhles” hinzu. Diese verwaltet das Vermögen der vatikanischen Kongregationen,
Kommissionen und Ämtern, dazu noch einen großen Teil des vatikanischen Grund-
und Immobilienbesitzes. Im Jahre 1990 ist die Vatikanbank von Papst Johannes
Paul II. vollkommen neu strukturiert worden. Nach Art. 4 des Statuts verfügt das
Institut nunmehr über folgende Organe: die Kardinalskommission, den Prälat, den
Aufsichtsrat, die Direktion und die Revisoren. Die Kardinalskommission setzt
sich aus fünf Kardinälen zusammen mit einer jeweiligen Amtszeit von fünf Jahren.
Sie versammelt sich mindestens zweimal jährlich. Der Prälat wird von der
Kardinalskommission ernannt und verfolgt die Aktivitäten des Instituts. Er nimmt
an den Sitzungen in der Funktion eines Sekretärs teil. Der Aufsichtsrat, ein
Kreis von fünf Bankexperten, zeichnet verantwortlich für die Verwaltung und die
Geschäftsführung des Instituts.

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